BDK Tanzabzeichen

BDK Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport

Präambel
Die Vereinsarbeit lebt von der langjährigen Zugehörigkeit der Aktiven zum Verein. Dies ist im tänzerischen Bereich z. B. die Mitgliedschaft und Mitarbeit in einer Tanzabteilung als Solist oder Gruppenmitglied. Der Ansporn zu langjährigem Engagement wird vereinsseitig belohnt, sollte aber auch durch den BDK mit einer besonderen Auszeichnung dokumentiert werden.
Deshalb hat sich das Präsidium entschlossen, ein BDK-Treue-Abzeichen im karnevalistischen Tanzsport zur Verleihung an Tänzerinnen, Tänzer, Trainerinnen, Betreuerinnen und Betreuer zu entwickeln.

Verleihungs-Voraussetzungen

  • Bronze – 6 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel | 10,00 EUR
  • Silber – 11 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel | 12,50 EUR
  • Gold – 15 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel | 15,00 EUR
  • Gold mit Brillianten – 20 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel | 20,00 EUR

Dabei sind auch Tätigkeiten in mehreren Vereinen nacheinander zu berücksichtigen. Die wahrheitsgemäße Beantragung bzw. die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes obliegt dem Verein, in dessen Name die Auszeichnung vorgenommen werden soll.

Verleihungs-Modalitäten
Die Beantragung erfolgt über das Mitgliederportal des BDK.
Nach Bezahlung erhält der Verein die Abzeichen mit Urkunde, die den jeweiligen Namen des Aktiven und des Vereins sowie die Session der Verleihung enthalten.
Die Verleihung an die Auszuzeichnenden wird vom Verein oder auf Wunsch des Vereins von einem Vertreter des zuständigen Regionalverbandes vorgenommen.

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