Großer Verbandsorden mit Landkreiswappen Bayerisch-Schwaben
Um die Wichtigkeit des karnevalistischen Tanzsportes in unserem Verband zu demonstrieren, werden an besonders treue Mitglieder Auszeichnungen verliehen.
Voraussetzungen:
- insgesamt 11jährige aktive Mitgliedschaft in Tanzgarden oder Showtanz-Gruppen, als Tanzmariechen oder als Tanzpaar.
- insgesamt 6jährige aktive Mitgliedschaft in Tanzgarden oder Showtanz-Gruppen, als Tanzmariechen oder als Tanzpaar der Altersstufe ab dem 16. Lebensjahr.
- insgesamt 6jährige aktive Tätigkeit als Trainerin, Trainer, Betreuerin oder Betreuer im Mitgliedsverein des Regionalverbandes BSF ab dem 16. Lebensjahr.