Zum Vereinsbetrieb gibt es eine grundlegende Pressemitteilung des BDK und ein Rundschreiben des BSF.

Training ab 8.6. auch in Hallen möglich.

Für die Durchführung des Trainingsbetriebs hat das bayerische Gesundheitsministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium Richtlinien erarbeitet. Diese sind am 10.7. überarbeitet worden. https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/assets/stmi/sug/sport/corona-pandemie_rahmenhygienekonzept_sport_vom_10_juli_2020.pdf

Ab sofort sind Trainingseinheiten indoor auf höchstens 120 Minuten (und nicht mehr 60 Minuten) beschränkt. Zwischen verschiedenen Trainingseinheiten ist eine Pause vorzusehen, in der ein „ausreichender Frischluftaustausch“ stattfinden kann. Es wurde nochmals ausdrücklich bestätigt, dass es keine verbindliche Regelung für die maximal zulässige Teilnehmerzahl mehr gibt. Die Obergrenze an zulässigen Personen in einer Sportanlage hängt vom „standortspezifisch konkret zur Verfügung stehenden Raumvolumen“ und den „raumlufttechnischen Anlagen vor Ort“ ab. Weitere konkrete Angaben hierzu finden sich aber leider nicht.
Wichtig ist allerdings, dass die Anforderungen an das Schutz- und Hygienekonzept erweitert worden sind.

Es gibt mehrere Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen der Ministerien, welche unter www.coronavirus.bayern.de abrufbar und zwingend zu beachten sind.

Auch Jugendarbeit ist endlich wieder möglich.

Ab dem 30. Mai 2020 können laut Kabinettsbeschluss vom 26. Mai 2020 Angebote der Jugendarbeit in Bayern wieder stattfinden, allerdings nur unter Auflagen. mehr

Jane Doe

Web Designer

Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.