BSF Verdienstorden Stufe 2

Verdienstorden Stufe 2

Um die Wichtigkeit des karnevalistischen Tanzsportes in unserem Verband zu demonstrieren, werden an besonders treue Mitglieder Auszeichnungen verliehen.

Persönliche Voraussetzungen:

  1. insgesamt 15jährige aktive Tätigkeit im Präsidium, dem Vorstand, dem Vereinsausschuß, der Vereinsjugendleitung, dem Elferrat oder als Trainer/in (sofern diese ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben) eines Mitgliedvereins des Regionalverbandes BSF
  2. insgesamt 22jährige aktive Tätigkeit im Vereinsleben eines Mitgliedvereins des Regionalverbandes BSF
  3. insgesamt 15jährige aktive Tätigkeit im Präsidium, in einem der bestehenden BSF-Fachausschüsse oder in der Jugendleitung der BSF-Jugendorganisation
  4. Die auszuzeichnende Person muß bereits Träger des Verdienstordens Stufe I bzw. des Verdienstordens Stufe I für Zünfte und Maskengruppen bzw. Musikwesen sein.

Die in den Punkten 1 bis 3 genannten Tätigkeiten zählen jeweils ab dem 16. Lebensjahr.

Jane Doe

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