Verdienstorden Stufe 1
Um die Wichtigkeit des karnevalistischen Tanzsportes in unserem Verband zu demonstrieren, werden an besonders treue Mitglieder Auszeichnungen verliehen.
Persönliche Voraussetzungen:
- insgesamt 11jährige aktive Tätigkeit im Präsidium, dem Vorstand, dem Vereinsausschuß, der Vereinsjugendleitung, dem Elferrat oder als Trainer/in (sofern diese ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben) eines Mitgliedvereins des Regionalverbandes BSF
- insgesamt 15jährige aktive Tätigkeit im Vereinsleben eines Mitgliedvereins des Regionalverbandes BSF
- insgesamt 11jährige aktive Tätigkeit im Präsidium, in einem der bestehenden BSF-Fachausschüsse oder in der Jugendleitung der BSF-Jugendorganisation.